Einwohnermeldeamts-Anfrage

Eine Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA-Anfrage) kann bei jedem Melderegister in Deutschland vorgenommen werden. Die Auskunftserteilung beim Meldeamt kann als Instrument genutzt werden, um vermisste Freunde oder Familienangehörige aber auch Schuldner und verzogene Kunden wiederzufinden. Aufwand und Kosten für eine Auskunft sind gering. Zudem können Anfragen auch online gestellt werden.

Adressen von Privatpersonen über das Einwohnermeldeamt ermitteln

Ziehen Einwohner um, kommt es häufig vor, dass sie ihrem privaten und geschäftlichen Umfeld die neue Adresse nicht mitteilen. Es kann auch vorkommen, dass dies absichtlich geschieht. Als Beispiel können Schuldner genannt werden, welche ihre neue Anschrift verschweigen, um den Mahnungen ihrer Gläubiger zu entgehen. Auch für Unternehmen, welche im Versandhandel tätig sind, kann es ärgerlich sein, wenn diese Ihre Käufer nicht mehr erreichen können.

Oft bleibt dann nur die Möglichkeit, eine Auskunft vom Einwohnermeldeamt einzuholen, um die gesuchte Person wiederzufinden. Grundsätzlich ist jeder deutsche Bürger dazu verpflichtet, sich bei einem Umzug neu bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Dadurch ist die Chance hoch, beim Einwohnermeldeamt eine Auskunft zur neuen Adresse zu erhalten und so die gesuchte Person zu finden. Um eine Melderegisterauskunft einzuholen, stehen dem Suchenden zwei mögliche Wege zur Verfügung. Er kann selbst beim Bürgerbüro, an dem sich die Meldestelle befindet, anfragen. Des weiteren ist eine Einwohnermeldeamtsanfrage auch online möglich. Eine Auskunft kann somit bequem von zu Hause aus eingeholt werden.

Welche Daten sind über eine Auskunft vom Einwohnermeldeamt verfügbar?

Beim Einwohnermeldeamt können im Rahmen der sogenannten einfachen Melderegisterauskunft Auskünfte zur aktuellen Wohnanschrift, Name, einschließlich zusätzlicher Vor- und Nachnamen oder eventuell einem Titel, erteilt werden. Weitere Daten, die im Meldeamt zu einer Person vorgehalten werden, können nur über ein schriftlich nachgewiesenes „berechtigtes Interesse“ – wie beispielsweise ein gültiges Gerichtsurteil – angefragt werden. Das Meldeamt würde dann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen.

EMA-Auskunft Online über Adressermittlung.de

Der Online-Service von Adressermittlung.de erteilt einfache Melderegisterauskünfte und dient dazu, die postalische Anschrift gesuchter Personen zu ermitteln. Unsere Adressensuche bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert eine Adresssuche bei Meldeämtern und anderen öffentlichen Registern durchzuführen. Sie ersparen sich die Mühe und den Zeitaufwand einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt vor Ort.