Allgemeine Geschäftsbedingungen der NE.CONSULTING GmbH – Adressermittlung.de

Die NE.CONSULTING GmbH („Auftragnehmer“) bietet unter www.adressermittlung.de einen Service zur Ermittlung von Anschriften unbekannt verzogener Personen bei Einwohnermeldeämtern und anderen öffentlichen Registern in Deutschland und Österreich. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass nur hinsichtlich natürlicher Personen eine Anschriftenermittlung durchgeführt wird. Gegenstand der Anfrage sind dabei lediglich einfache Melderegisterauskünfte gem. § 21 Abs. 1 Melderechtsrahmengesetz. Der Kunde/Anfrager („Auftraggeber“) sichert zu, dass er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Im Einzelnen gelten die folgenden Bedingungen:

§ 1

(1) Der Auftragnehmer ermittelt für den Auftraggeber Anschriften von Personen bei Einwohnermeldeämtern und anderen öffentlichen Registern in Deutschland und Österreich. Das Auftragsverhältnis gilt als beendet, wenn dem Auftraggeber ein Ergebnis vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurde und die Bezahlung des Auftrages durch den Auftraggeber abgeschlossen ist.

(2) Ermittlungs-/Rechercheaufträge werden ausschließlich online über die Website https://adressermittlung.de/ durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer erteilt. Der Auftragnehmer holt mit den vom Auftraggeber übermittelten Daten eine Auskunft bei einem Einwohnermeldeamt oder einem anderen öffentlichen Register ein. Die Ermittlungsergebnisse werden dem Auftraggeber in unveränderter Form per E-Mail zugesandt.

(3) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Adressermittlung. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die an den Auftragnehmer übermittelt werden, berechtigt ist. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, die personenbezogenen Daten, die ihm im Zuge der Dienstleistung des Auftragnehmers zur Kenntnis gelangt sind, nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und insbesondere nicht für Zwecke des Adresshandels oder für Direktwerbung zu verwenden.

(4) Der Auftraggeber stellt neben den Pflichtangaben (Name, Vorname, Stadt, Postleitzahl) mindestens zwei weitere ermittlungsrelevante Angaben (Straße/Hausnummer, Geburtsdatum, Geschlecht) zur Verfügung.

(5) Der Vertrag kommt durch die Übermittlung der Auftragsbestätigung an den Auftraggeber zustande.

(6) Der Vertrag gilt seitens des Auftragnehmers als erfüllt, sobald durch den Auftragnehmer eine gebührenpflichtige Anfrage bei einem Einwohnermeldeamt in Auftrag gegeben wurde.

(7) Die Ergebnisse der Suchanfrage werden dem Auftraggeber durch Benachrichtigung per E-Mail zur Verfügung gestellt.

(8) Die bei der Beauftragung angegebenen Servicegebühren für die Ermittlungsaufträge sind Endpreise, welche die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer und alle anderen Preisbestandteile beinhalten inklusive aller Kosten und Gebühren, die der Auftragnehmer bei den Processingpartnern für Meldeauskunftsanfragen und Bezahlvorgänge sowie bei Behörden zu entrichten hat.

(9) Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt bei Auftragserteilung wahlweise durch die Zahlungsarten PayPal, VISA, Mastercard oder Sofortüberweisung. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Zahlungsart Sofortüberweisung wählt und diese zu einem späteren Zeitpunkt fehlschlägt oder zurückgereicht wird, während der Auftragnehmer gleichzeitig seinen Verpflichtungen gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen nachgekommen ist, so schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer zusätzlich zum ursprünglichen Kaufpreis auch die entstandenen Kosten für die fehlgeschlagene Buchung. Eine Rechnung wird dem Auftraggeber auf Anfrage als elektronisches Dokument per E-Mail zur Verfügung gestellt.

§ 2

Auftraggeber und Auftragnehmer sind bei schuldhaftem Verstoß einer Vertragspartei gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, schuldhaften falschen oder unvollständigen Angaben im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 3

Dem Auftraggeber steht nachfolgendes Widerrufsrecht zu:

(1) Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel§246 § 2 in Verbindung mit §1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an: NE.CONSULTING GmbH, Immenseestr. 6, D-14471 Potsdam, Vertreten durch: Geschäftsführer: Herwig Neveling, E-Mail: support@adressermittlung.de

(2) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

(3) Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

§ 4

Die Servicegebühr für eine Adressermittlung gemäß Preisinformation wird auch dann vom Auftraggeber geschuldet, wenn das Einwohnermeldeamt keine Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies könnte z.B. in Fällen eintreten, in welchen der Auftraggeber unkorrekte Daten eingegeben hat, oder falls die gesuchte Person zu keinem Zeitpunkt unter der angegebenen Suchadresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person als „Unbekannt verzogen“ registriert ist. Dies gilt auch für den Fall, dass die Suchadresse als gemeldete Wohnadresse bestätigt wird. Gleiches gilt, sofern der Betroffene der Auskunftserteilung widersprochen hat (sog. Übermittlungssperre) oder aus Gefährdungsgründen für eine Person eine Auskunftssperre eingetragen wurde und daher keine Ergebnisdaten zur Verfügung gestellt werden können.

§ 5

(1) Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur strikten Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

(2) Der Auftraggeber verbleibt für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des von ihm gestellten Auftrags verantwortliche Stelle gem. § 11 Abs. 1 BDSG. Er ist damit auch für die Einhaltung der Vorschriften über die Auftragsdatenverarbeitung verantwortlich.

(3) Die innerbetriebliche Organisation des Auftragnehmers ist mit Blick auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten so gestaltet, dass sie den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei wurden insbesondere Maßnahmen getroffen, die je nach der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten oder Datenkategorien zu den im Folgenden beschriebenen Kontrollformen geeignet sind.

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die übermittelten Daten und ermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Anschriftenermittlung und Recherche zu speichern und sie nach Abruf durch den Auftraggeber oder nach Ablauf der Bereitstellungsfrist zu löschen. Die Daten sind gegen eine Weitergabe an unbefugte Dritte zu sichern.

(5) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass seine Mitarbeiter auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet worden sind. Es ist jedem Mitarbeiter zu untersagen, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

(6) Die gegebenenfalls notwendigen Benachrichtigungen nach § 33 Abs. 1 BDSG werden von dem Auftraggeber übernommen. Eine solche Benachrichtigungspflicht entfällt, wenn eine der Voraussetzungen von § 33 Abs. 2 BDSG vorliegt.

(7) Der Auftragnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, im Zuge der automatisierten Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten die gem. Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Dabei sind nur solche Maßnahmen erforderlich, bei denen der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht (vgl. § 9 Satz 2 BDSG).

(8) Der Auftraggeber hat das Recht, beim Auftragnehmer eine Auftragskontrolle durchzuführen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu geben und entsprechende Nachweise zu führen. Der Auftragnehmer behält sich vor, für die Begleitung Auftragskontrolle dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung zu berechnen, um die erheblichen Kosten nicht auf die Preise der Dienstleistung umlegen zu müssen.

(9) Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer Unterauftragsverhältnisse gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 Punkt 6 BDGS einzugehen. der Auftragnehmer wird etwaige Unterauftragnehmer auf Anfrage des Auftraggebers bekannt geben.

(10) Bei vermuteten Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darauf hinweisen.

(11) Die Rechte der durch die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung beim Auftragnehmer betroffenen Personen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Wahrung dieser Rechte.

§ 6

(1) Der Auftragnehmer haftet im Rahmen des Vertrags dem Grunde nach nur für Schäden des Aufraggebers, (a) die der Auftragnehmer oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und (c) die durch die Verletzung einer Pflicht durch den Auftragnehmer, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), entstanden sind.

(2) Der Auftragnehmer haftet in den Fällen des § 6 (1) (a) und (b) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) In anderen als den in § 6 (1) und (2) genannten Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers - unabhängig vom Rechtsgrund - vollständig ausgeschlossen. Etwaige Rechte nach dem ProdHaftG bleiben unberührt.

(4) Der Auftragnehmer kann nicht für die sachliche Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der ermittelten bzw. aus öffentlichen Verzeichnissen entnommenen Daten verantwortlich gemacht werden.

(5) Weiterhin haftet der Auftragnehmer nicht für von diesem nicht zu verantwortende Ausfälle des Services, beispielsweise aufgrund von höherer Gewalt oder technischen Störungen des Internet.

§ 7

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 8

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine gesetzlich zulässige Bestimmung als vom Zeitpunkt der Unwirksamkeit an vereinbart, und zwar diejenige gesetzlich zulässige Bestimmung, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck von ihrem Sinngehalt am nächsten kommt.

§ 9

Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.

Streitschlichtung

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Die NE.CONSULTING GmbH hat ihren Sitz in der Immenseestr. 6, Handelsregisternummer: HRB 29222 P, Registergericht: Potsdam, USt.-ID: DE 3081 25 658, Vertretungsberechtigter Geschäftsführer ist: Herwig Neveling