Was kann ein Unternehmen tun, wenn ein Kunde trotz offener Rechnung verschwindet?

Wurden Dienstleistungen auf Rechnung erbracht oder auch Waren im Voraus versandt, kann man in der Regel davon ausgehen, dass das Zahlungsziel auch eingehalten wird. Geschieht dies jedoch nicht und wird auch nicht auf Mahnungen reagiert, so beginnt für das Unternehmen die Suche nach dem Schuldner. Hierzu besteht die Möglichkeit das Einwohnermeldeamt zu kontaktieren oder zum Beispiel ein Inkassobüro oder eine private Detektei einzuschalten. Die Kosten hierfür müssen allerdings im Verhältnis zu den offenen Posten betrachtet werden, da diese vom Unternehmen vorgestreckt und bei Nichtauffindbarkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auch getragen werden müssen, was dazu führt dass die Suche oft an dieser Stelle abgebrochen oder gar nicht erst begonnen wird.

Offene Rechnungen

Das Nichtbegleichen von Rechnungen kommt in den letzten Jahren immer häufiger vor, da immer mehr Menschen in Deutschland über ihre Verhältnisse Leben und sich das aber erst zu spät bewusst machen. So geschieht das Nichtbezahlen oft nicht aus Böswilligkeit sondern aus Not. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass ein paar dieser Schuldner schon ausreichen können um ein Unternehmen in die Insolvenz zu treiben. Hier wird die Wichtigkeit der zuverlässigen Personensuche deutlich. Es gibt nicht zuletzt durch das Internet immer mehr Wege, vermisste Personen ausfindig zu machen. Die Möglichkeit für ein Unternehmen hierbei in Eigenregie vorzugehen sind sowohl aus zeitlichen als auch aus datenschutzrechtlichen Gründen begrenzt. Bekommt das Unternehmen also keine Reaktion auf wiederholte Mahnungen, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, wofür aber vielen Unternehmen die Erfahrung fehlt. Spätestens wenn beim Einwohnermeldeamt in Erfahrung gebracht wurde, dass der Schuldner verzogen ist, stehen viele vor einem Rätsel.

Unabhängig von der Höhe der unbezahlten Posten sollten Unternehmen die Möglichkeit haben, den Schuldner in die Pflicht zu nehmen. Denn gerade die kleinen Summen von denen man eher absieht, summieren sich auf und haben verheerende Folgen für das Unternehmen. In vielen Fällen wird von der Personensuche abgesehen, da die Erfolgschancen als gering eingestuft werden und die Kosten der Personensuche wohl den offenen Rechnungsbetrag übersteigen würden.

Nutzen Sie die Chance

Die Chance eine vermisste Person aufzufinden ist jedoch deutlich höher als meist angenommen wird und ist der Schuldner erst gefunden, so kann er für die bei der Suche entstandenen Kosten rechtlich belangt werden. Es ist also durchaus erfolgversprechend in professionelle Suchdienste zu investieren und in jedem Fall sinnvoll Anzeige zu erstatten um später rechtlich Ansprüche geltend machen zu können.