Wie alt darf die zuletzt bekannt Anschrift sein, damit das Meldeamt eine Person finden kann?

Ist die gesuchte Person verstorben oder aus einem Ort in einen anderen verzogen, archivieren die meisten Meldeämter diese Meldeauskunft nach fünf Jahren. Dann wird eine Archivauskunft notwendig. Diese können Sie bei dem jeweiligen Meldeamt beantragen. Adressermittlung.de erfragt keine Archivauskünfte.

Dies gilt nicht, wenn die gesuchte Person immer noch in dem angefragten Ort wohnt.